Gemeinsam für den Erhalt einer praxistauglichen Regelung der PRP-Therapien
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Aktuelles Anliegen
Der Arbeitskreis PRP hat es sich aktuell zur Aufgabe gemacht, die derzeit laufende Überarbeitung der Hämotherapie-Richtlinie mit zu gestalten. Wir wollen darauf einwirken, dass ein rechtlich sicherer Rahmen für die PRP-Anwender geschaffen wird. Deshalb fordern wir eine praxistaugliche und patientenfreundliche Regelung der PRP-Therapien. Unterstützen Sie uns!
Hintergrund der Aktion
Autologes plättchenreiches Plasma (PRP) ist in der derzeit geltenden Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten der Bundesärztekammer vom Mai 2010 (sog. Hämotherapie-Richtlinie) nicht ausdrücklich geregelt. Bislang konnte die PRP-Therapie jahrelang ohne Einwände der zuständigen Ärztekammern als Routineverfahren eingesetzt werden.
Die geltende Hämotherapie-Richtlinie wird zurzeit von der Bundesärztekammer gemeinsam mit dem Paul-Ehrlich-Institut überarbeitet. In diesem Prozess soll auch die PRP-Therapie eingehender betrachtet werden. Der Richtlinienentwurf vom März 2016 enthält keine adäquaten Regelungen für PRP, doch heute schon ist beispielsweise die Bayerische Landesärztekammer der Ansicht, die Hämotherapie-Richtlinie sei in vollem Umfang anzuwenden.
Konsequenz für die Anwendung von PRP
In diesem Falle wären für die Anwendung von PRP gemäß Richtlinie ein Transfusionsbeauftragter und ein Transfusionsverantwortlicher sowie die Einrichtung und Überwachung eines QS-Systems vorgesehen. Dies erscheint unverhältnismäßig und ist aus Gründen einer sicheren Patientenversorgung nicht gerechtfertigt. Diese Vorgaben würden es vielen Anwendern erschweren, wenn nicht sogar unmöglich machen, PRP als Behandlungsoption anzubieten. Dies ginge nicht zuletzt zulasten unserer Patienten.
Das Anliegen des AK PRP: Eine rechtliche Regelung von PRP muss praxistauglich und patientenfreundlich sein!
Aufgrund der geringen Komplexität der Verfahrensschritte und auch angesichts der geringfügigen Menge gewonnenen Vollbluts ist der AK PRP der Auffassung, dass
- grundsätzlich geprüft werden muss, ob es überhaupt gerechtfertigt ist, dass das TFG und die Hämotherapie-Richtlinie PRP erfassen.
- wenn und solange die Anwendbarkeit des TFG und der Hämotherapie-Richtlinie für PRP bejaht werden, eine Ausnahmeregelung für PRP hinsichtlich der Überwachung des QS-Systems und der Notwendigkeit von Transfusionsverantwortlichem / Transfusionsbeauftragtem in das TFG einfließen muss.
Für Zahnärzte, die PRP anwenden, gilt der Regelungsbereich der Hämotherapie-Richtlinie nicht, da Zahnärzte aus dem Anwendungsbereich des TFG insofern nach §28 TFG ausgenommen sind. Der Bundeszahnärztekammer ist es bereits in dem Gesetzgebungsverfahren zum TFG 1997 gelungen, eine verhältnismäßige und praxistaugliche Ausnahmeregelung für die Anwendung von PRP in der zahnärztlichen Praxis zu schaffen. Vor diesem Hintergrund ist es sachlich nicht gerechtfertigt, PRP in der ärztlichen Praxis einer anderen, weitaus strengeren transfusionsrechtlichen Regelung zu unterziehen.
Als Anwender hoffen wir, dass es in absehbarer Zeit zu PRP verbindliche und in der Praxis handhabbare Regelungen geben wird. In der Zwischenzeit gehen wir davon aus, dass die Fortführung der Anwendung von PRP wie gehabt zulässig ist.
Unser Ziel
Wir möchten als AK PRP alles daran setzen, unserem Anliegen innerhalb der laufenden Richtlinien-Novellierung Gehör zu verschaffen. Wir sind überzeugt, dass unsere Argumente an den entscheidenden Stellen fruchten werden. Schließlich handelt es sich bei der PRP-Therapie um ein Verfahren, zu dem eine Fülle an wissenschaftlichen Daten vorliegt.
Unterstützen Sie uns!
Uns allen muss klar sein, dass unserem Anliegen umso mehr Gewicht beigemessen wird, je stärker unsere Stimme ist. Wir sehen, dass die gemeinsamen Anstrengungen der Zahnärzte seinerzeit Erfolg hatten und eine Ausnahmeregelung unter §28 TFG brachte.
Wenn Sie sich ebenfalls für eine praxistaugliche gesetzliche Regelung der PRP-Therapie einsetzen möchten, dann unterstützen Sie unser Ziel, indem Sie den AK PRP-Aufruf „Gemeinsam für den Erhalt einer praxistauglichen Regelung der PRP“ nachfolgend digital unterzeichnen!
Der Arbeitskreis PRP
Wer wir sind
Der Arbeitskreis PRP (AK PRP) ist Diskussionsplattform, Sprachrohr und Fürsprecher für Ärzte, die ihren Patienten eine Therapie mit PRP-Präparaten anbieten. Er setzt sich aus zehn Ärzten aus der gesamten Bundesrepublik zusammen. Uns ist wichtig, dass wir unsere Patienten auch weiterhin nach dem neuesten Stand des medizinischen Wissens versorgen können. Dabei spielen PRP-Therapien, die mit einer Fülle an wissenschaftlichen Daten belegt sind, eine wichtige Rolle.
Was wir tun
Der Arbeitskreis PRP institutionalisiert den regelmäßigen Austausch praktizierender Ärzte zur PRP-Therapie. Gemeinsam möchten wir diese Therapieoption weiterentwickeln und die Wahrnehmung der therapeutischen Vorteile in den ärztlichen Gremien und der breiteren Öffentlichkeit mit einer Stimme vorantreiben. Wir tauschen uns regelmäßig aus, sei es in moderierten Sitzungen oder am Rande von Fachkongressen. Dabei beschäftigen wir uns mit Fortschritten in der Forschung, neuen Applikationen der PRP in orthopädischen Indikationen und aktuellen politischen Entwicklungen, die die Anwendung von PRP betreffen.
Unsere Mission
Der AK PRP ist Diskussionsplattform, Sprachrohr und Fürsprecher für Ärzte, die PRP-Therapien anwenden. Wir wollen diese Therapieform weiter entwickeln und weiter etablieren.
Unsere Expertise
Die Gründungsmitglieder des AK PRP sind Ärzte aus dem klinischen und niedergelassenen Bereich, die langjährige und weitreichende praktische Erfahrung mit in der Durchführung von PRP-Therapien haben.
Mitglieder des Arbeitskreises
Dr. Michael Buhr
Orthopädische Gemeinschaftspraxis Bonn
Dr. Volker Carrero
Gemeinschaftspraxis Argon
Dr. Jens Enneper
Praxis Dr. med. Enneper
Dr. Paul Klein
Orthopädie im MediaPark
Prof. Dr. Christoph Lohmann
Universitätsklinikum Magdeburg A. ö. R.
PD Dr. Oliver Miltner
MVZ docortho - die Bewegungsprofis
Dr. Christian Schneider
Praxis Dres. Schneider, Bolay
Dr. Werner Siekmann
Gemeinschaftspraxis Argon
Prof. Dr. Thomas Tischer
Universitätsmedizin Rostock
PD Dr. Andreas Werner
Gemeinschaftspraxis Argon
Die Unterstützer des Arbeitskreises
Alexandra Ukat
Dermatologische Gemeinschaftspraxis
C. Can Cedidi
Klinikum Bremen Mitte
Frank Styra
Orthopädie am Stiglmaierplatz